Reservierungsbedingungen

Reservieren

Um einen Aufenthalt zu reservieren, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an, um Ihre Daten zu bestätigen.

Kaution u. Stornierung

Die Kaution, die zur endgültigen Bestätigung der Reservierung erforderlich ist, stellt eine Garantie und keine Anzahlung auf die erbrachten Dienstleistungen dar. Geht die erforderliche Kaution nicht innerhalb der in der Korrespondenz angegebenen Frist bei uns ein, sehen wir uns leider gezwungen, die Reservierung zu stornieren.

Der Aufenthalt wird durch die Zahlung einer Kaution von 30 % garantiert, die innerhalb von 7 Tagen nach der Reservierung per Überweisung oder Kreditkarte geleistet werden muss.

Geben Sie bitte als Verwendungszweck „Kaution-Bestätigung-Zeitraum-Name“ an.

Die Zahlung kann in Bargeld, mit Schecks, Kreditkarten, EC-Karten getätigt werden.

Akzeptierte Kreditkarten: Visa, Master Card, CartaSì, Maestro, EC-Karte/Pago Bancomat.

Es werden keine Ermäßigungen für eine verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise gewährt, es sei denn, dies wurde mit der Geschäftsleitung vereinbart.

Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Ankunft wird der Betrag für das nicht in Anspruch genommene Zimmer (Übernachtungspreis) berechnet.

Ein- u. Auschecken

Die Zimmer sind am Tag der Abreise innerhalb spätestens 10:00 Uhr zu verlassen.

Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Falls Ihre Ankunft nach 20:00 Uhr geplant ist, bitten wir um Benachrichtigung.

Aufenthaltssteuer

Mit dem Landesgesetz 8/2002 Art. 16 bis wurde am 1. November 2015 von der Autonomen Provinz Trient die Aufenthaltssteuer (Ortstaxe) eingeführt.

Diese ist von jeder Person geschuldet, die maximal 10 aufeinanderfolgende Nächte in ein und derselben Einrichtung im Trentino übernachtet.

Die Höhe der Steuer für unsere Einrichtung beträgt 2,00 Euro pro Person/Nacht.

Eine Befreiung ist für folgende Personen vorgesehen:

  • Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr;
  • diejenigen, die in mit dem nationalen Gesundheitsdienst im Land vertragsgebunden, akkreditierten öffentlichen und privaten Krankenhauseinrichtungen Therapien machen;
  • Begleitpersonen von Patient*innen, die in den mit dem nationalen Gesundheitsdienst vertragsgebundenen akkreditierten öffentlichen und privaten Krankenhauseinrichtungen im Land stationär behandelt werden (eine Begleitperson pro Patient*in);
  • Zivilschutzpersonal und Personal der Polizei, Streitkräfte und Feuerwehr, wenn sie sich für dienstliche Zwecke in Beherbergungsbetrieben aufhalten;
  • Personen, die internationalen Schutz beantragen, unbegleitete Minderjährige und Opfer von Menschenhandel, die vorübergehend in Beherbergungsbetrieben aufgenommen werden;
  • Personen, die sich aufgrund von behördlichen Maßnahmen zur Bewältigung von Notsituationen, die auf Katastrophen oder außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind, in Beherbergungsbetrieben aufhalten.
Seit 1973
Eine lange
Liebesgeschichte